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BFH, 16.04.1984 - III B 48/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74
Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus BFH, 16.04.1984 - III B 48/83
NV: Wird mit einer Nichtzulassungsbeschwerde ungenügende Sachaufklärung gerügt, so wird dieser Verfahrensmangel nur dann in genügender Weise bezeichnet, wenn in der Beschwerdeschrift substantiiert dargelegt wird, welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären und welches Ergebnis von einer entsprechenden Beweisaufnahme zu erwarten gewesen wäre (vgl. BVerwG-Beschluß vom 17.1.1975 VI CB 133/74).2.
- BFH, 29.01.1997 - II R 67/94
Anforderungen an Rüge eines pflichtwidrigen Absehens von einer Zeugenvernehmung
Zwar verletzt der Tatrichter -- trotz unterlassener Beweiserhebung -- seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsermittlung regelmäßig dann nicht, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter die später vermißte Beweiserhebung nicht aus eigener Initiative angeregt oder förmlich beantragt hat (ständige Rechtsprechung: BFH-Urteile vom 3. November 1976 II R 43/67, BFHE 120, 549, BStBl II 1977, 159, 161; vom 25. Oktober 1977 VII R 5/74, BFHE 124, 105, 108, BStBl II 1978, 274; BFH-Beschlüsse vom 16. April 1984 III B 48/83, nicht veröffentlicht, …und vom 8. März 1988 VII R 34/85, BFH/NV 1988, 792, 793).